Dr. Felix Michael Wilke
Charakterisierung des Preises:
Der Wissenschaftspreis des Universitätsvereins Bayreuth e.V. wird jährlich für herausragende akademische Leistungen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der Universität Bayreuth verliehen. Der Preis ehrt wissenschaftliche Leistungen, die weit über die Promotion hinausreichen.
Verleihung des Wissenschaftspreises 2023, von links: Dr. Michael Hohl (1. Vorsitzender des Univereins), Dr. Felix Wilke und Präsident Prof. Dr. Stefan Leible
Würdigung der Leistung:
Herrn Dr. Felix Michael Wilkes wissenschaftliche Leistung ist in mehrfacher Hinsicht außergewöhnlich. Schon mit seinem Dissertationsprojekt „The General Issues of Private International Law – A European Concept“, das mit summa cum laude bewertet wurde, schlug er einen ungewöhnlichen Weg ein. Wie sich schon aus dem Titel ergibt, handelt es sich um den für eine deutsche juristische Dissertation noch seltenen Fall einer auf Englisch verfassten Arbeit. Er untersuchte in der Arbeit den jeweiligen Umgang sämtlicher (!) Rechtsordnungen der Europäischen Union mit den allgemeinen Fragen des sog. Internationalen Privatrechts, das bestimmt, welches (nationale) Recht auf einen Sachverhalt insbesondere bei grenzüberschreitenden Bezügen anzuwenden ist. Die Tatsache, dass er das Potenzial und die Wege für eine europäische Vereinheitlichung dieser Fragen aufzeigt, weckte das Interesse der internationalen Fachcommunity. Die Veröffentlichung der Arbeit als „A Conceptual Analysis of European Private International Law“ hat die Fachliteratur in fünf Rezensionen höchst positiv aufgenommen, etwa als „Musterbeispiel wahrhaft europäischer Kollisionsrechtswissenschaft“ (M. Stürner, Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union 2021, 175, 176). Die European Law Faculties Association hat sie im Jahr 2018 als eine der europaweit besten Arbeiten ausgezeichnet.
Das Habilitationsprojekt von Herrn Dr. Wilke zur Verhältnismäßigkeit im Zivilverfahren wird laut Expertenmeinung eine Lücke in der rechtswissenschaftlichen Forschung füllen. Zwar betont das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung die Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes für die gesamte Rechtsordnung, und auch der Europäische Gerichtshof und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wenden diesen Grundsatz routinemäßig breit an. Jedoch gibt es bislang so gut wie keine Untersuchung, die diese Frage für das deutsche Zivilverfahren behandelt, so dass Herr Dr. Wilke im Rahmen einer breit angelegten Arbeit Neuland betritt.
Der Fakultätsrat der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth hat sein Habilitationsverfahren im Mai 2023 positiv zwischenevaluiert. Herr Dr. Wilke strebt die venia legendi für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Europäisches und Internationales Privat- und Verfahrensrecht sowie Rechtsvergleichung an. Bei planmäßigem Verlauf wird das Verfahren Mitte 2025 abgeschlossen sein.
Sein bereits jetzt umfangreiches Schriftenverzeichnis verdeutlicht, dass Herr Dr. Wilke über sein Habilitationsprojekt hinaus wissenschaftlich sehr aktiv und thematisch sehr breit aufgestellt ist. Er bearbeitet gleichermaßen Grundlagenfragen – zuletzt hat das renommierte „Archiv für die civilistische Praxis (AcP)“ einen entsprechenden Beitrag zur Veröffentlichung angenommen – und aktuelle Themen wie Rechtsfragen rund um die Blockchain-Technologie. Auf dem Gebiet des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts hat er bereits auf Deutsch, Englisch und Französisch in den für die jeweilige Sprache führenden Zeitschriften veröffentlicht.
Es ist besonders hervorzuheben, dass eine wissenschaftliche Arbeit national wie international Anklang findet. Zeugnis davon ist seine thematisch und räumlich breit gefächerte Vortragstätigkeit.
Diese Sichtbarkeit und Expertise hat dazu geführt, dass ihn die Nachwuchsorganisation der European Association of Private International Law im Jahr 2021, zusammen mit dem Augsburger Juniorprofessor Dr. Tobias Lutzi, zum Länderberichterstatter für Deutschland für ein rechtsvergleichendes Projekt zur gerichtlichen Zuständigkeit bestellte.
Zudem ist ihm seit jeher sehr an der Vermittlung der Wissenschaft an Studierende gelegen, die ihm für seine engagierte, aber auch anspruchsvolle Lehre regelmäßig Bestnoten erteilen. Noch als Doktorand erhielt er den Lehrpreis der RW-Fakultät. Zahlreiche seiner Veröffentlichungen richten sich auf hohem Niveau spezifisch an Studierende. Verschiedene Blog-Beiträge – ein für die Rechtswissenschaft noch eher unübliches Medium – verdeutlichen schließlich seinen Anspruch, zu aktuellen Fragen schnell in den Austausch mit der Fachcommunity zu treten.
Wichtigste Stationen des Lebenslaufes:
Felix Michael Wilke wurde 1985 in Bielefeld geboren. Er hat an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth Rechtswissenschaft mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung studiert und unter den jahrgangs- und bayernweit Besten das Erste Juristische Staatsexamen mit der hervorragenden Note „gut“ (12,47 Punkte) abgelegt. Im Anschluss daran hat er an der University of Michigan Law School, USA, den Master of Laws (LL.M) erworben. Seine mit summa cum laude bewertete Dissertation zum Thema „The General Issues of Private International Law – A European Concept“ verfasste er als Mitarbeiter zweier zivilrechtlicher Lehrstühle der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth (Lehrstuhl Zivilrecht III; Prof. Dr. Unberath und Lehrstuhl Zivilrecht IV; Prof. Dr. Leible). Derzeit ist Dr. Felix M. Wilke, LL.M. (Michigan), Akademischer Rat a. Z. und Habilitand am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung (Zivilrecht IV; Prof. Dr. Leible).